Weitere Entscheidung unten: LG Darmstadt, 04.11.2005

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   LG Darmstadt, 29.11.2005 - 12 O 491/05   

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https://dejure.org/2005,26774
LG Darmstadt, 29.11.2005 - 12 O 491/05 (https://dejure.org/2005,26774)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 29.11.2005 - 12 O 491/05 (https://dejure.org/2005,26774)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 29. November 2005 - 12 O 491/05 (https://dejure.org/2005,26774)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • LG Frankfurt/Main, 13.03.2009 - 5 O 57/06

    Spruchverfahren: Anspruch auf bare Zuzahlung aufgrund der Unangemessenheit eines

    Nachdem noch das Landgericht Darmstadt mit Beschluss vom 29.11.2005 - 12 O 491/05 - (AG 2006, 127) zurückgewiesen hatte, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 8.2.2006 - 12 W 185/05 - AG 2006, 249) dem Freigabeantrag stattgegeben.
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   LG Darmstadt, 04.11.2005 - 12 O 491/05   

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https://dejure.org/2005,23414
LG Darmstadt, 04.11.2005 - 12 O 491/05 (https://dejure.org/2005,23414)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 04.11.2005 - 12 O 491/05 (https://dejure.org/2005,23414)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 04. November 2005 - 12 O 491/05 (https://dejure.org/2005,23414)
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  • archive.org

    UmwG §§ 16, 14, 8; AktG §§ 243, 245
    Keine Eintragung einer angefochtenen Verschmelzung eines erst kurz zuvor an die Börse gebrachten Unternehmens mit der früheren Mutter - T-Online

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2004 - 16 W 63/03

    Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär - Erwirkung

    Auszug aus LG Darmstadt, 04.11.2005 - 12 O 491/05
    So wurde in der Rechtsprechung für den Fall eines Squeeze out eine Treuwidrigkeit mit der Begründung bejaht, dass der Hauptaktionär die Minderheitsaktionäre erst kurz zuvor zum Erwerb der Aktien veranlasst habe (OLG Düsseldorf ZIP 2004, 359 = WM 2004, 728 -- Edscha AG, dazu EWiR 2004, 467 (Sustmann)).

    Ferner sieht das erkennende Gericht mit der herrschenden Meinung (vgl. z.B. OLG Stuttgart ZIP 2003, 2363, 2364 -- Alcatel SEL AG; OLG Düsseldorf ZIP 2004, 359 = WM 2004, 728, 733 -- Edscha AG; OLG Düsseldorf WM 2005, 1948 1952, dazu EWiR 2005, 847 (Neumann)) auch keinen Anfechtungsgrund in der Tatsache, dass eine so genannte "Parallelprüfung" stattgefunden hat.

  • OLG Frankfurt, 09.06.1997 - 10 W 12/97
    Auszug aus LG Darmstadt, 04.11.2005 - 12 O 491/05
    Die bloße Wiederholung der Gründe, die für eine Umwandlung sprechen, genügt für eine Darlegung des sofortigen Vollzugsinteresses aber regelmäßig nicht (vgl. Riegger/Schockenhoff, ZIP 1997, 2105, 2110; OLG Frankfurt/M. ZIP 1997, 1291, 1292, dazu EWiR 1997, 1039 (Kiem)).

    Bei der Abwägung kann ferner nicht außer Acht gelassen werden, dass die Eintragung eines Verschmelzungsbeschlusses zur Wirksamkeit der Verschmelzung führt und diese Verschmelzung im Gegensatz zu anderen, vorab einzutragenden Beschlüssen nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (§ 20 Abs. 2 UmwG; vgl. OLG Frankfurt/M. ZIP 1997, 1291, 1292).

  • OLG Stuttgart, 03.12.2003 - 20 W 6/03

    Aktiengesellschaft: Ausschluss von Minderheitsaktionären; Erläuterung des

    Auszug aus LG Darmstadt, 04.11.2005 - 12 O 491/05
    Unabhängig davon, dass eine "Auswahl" des Prüfers i.S.d. § 10 Abs. 1, § 11 UmwG durch das LG Frankfurt/M. auch dann vorläge, wenn es einen von den Antragstellern vorgeschlagenen Prüfer bestellt hätte (vgl. z.B. OLG Stuttgart ZIP 2003, 2363, 2364 -- Alcatel SEL AG, dazu EWiR 2003, 833 (Hasselbach)), hat die Antragstellerin vorgetragen und durch die entsprechenden Unterlagen belegt, dass es hier nicht einmal einen derartigen Vorschlag gab.

    Ferner sieht das erkennende Gericht mit der herrschenden Meinung (vgl. z.B. OLG Stuttgart ZIP 2003, 2363, 2364 -- Alcatel SEL AG; OLG Düsseldorf ZIP 2004, 359 = WM 2004, 728, 733 -- Edscha AG; OLG Düsseldorf WM 2005, 1948 1952, dazu EWiR 2005, 847 (Neumann)) auch keinen Anfechtungsgrund in der Tatsache, dass eine so genannte "Parallelprüfung" stattgefunden hat.

  • OLG München, 17.02.2005 - 23 W 2406/04

    Offensichtliche Unbegründetheit der Klage gegen einen Verschmelzungsbeschluss

    Auszug aus LG Darmstadt, 04.11.2005 - 12 O 491/05
    Somit kann auch dahingestellt bleiben, ob nicht überhaupt die Unzulässigkeit einzelner Klagen wegen Allgemeinverbindlichkeit einer eventuellen Nichtigkeitserklärung des Verschmelzungsbeschlusses (§ 248 AktG) irrrelevant wäre (so OLG München ZIP 2005, 615 = WM 2005, 1414, 1415 -- W.E.T. Automotive Systems AG, dazu EWiR 2005, 489 (Diekmann)).

    Die Unbegründetheit einer Klage ist jedenfalls dann offensichtlich, wenn diese ohne weitere sachliche Ermittlungen und ohne schwierige rechtliche Überlegungen zweifelsfrei zu erkennen ist (vgl. Lutter, aaO, § 16 Rz. 19a m.w.N.; so auch z.B. OLG München ZIP 2005, 615 = WM 2005, 1414, 1415 -- W.E.T. Automotive Systems AG).

  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

    Auszug aus LG Darmstadt, 04.11.2005 - 12 O 491/05
    Der Verschmelzungsbericht soll den Verschmelzungsvorgang und seine Hintergründe für die außenstehenden Aktionäre transparent machen und sie in die Lage versetzen zu beurteilen, ob die Verschmelzung wirtschaftlich zweckmäßig ist und den gesetzlichen Anforderungen genügt (vgl. BGHZ 107, 296, 303 = ZIP 1989, 980, 982 (m. Bespr. Heckschen, S. 1168) -- Kochs-Adler, dazu EWiR 1989, 843 (Hirte); Lutter, aaO, § 8 Rz. 5).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2005 - 15 W 38/05

    Keine Beteiligung der Nebenintervenienten der Anfechtungsklage als

    Auszug aus LG Darmstadt, 04.11.2005 - 12 O 491/05
    Ferner sieht das erkennende Gericht mit der herrschenden Meinung (vgl. z.B. OLG Stuttgart ZIP 2003, 2363, 2364 -- Alcatel SEL AG; OLG Düsseldorf ZIP 2004, 359 = WM 2004, 728, 733 -- Edscha AG; OLG Düsseldorf WM 2005, 1948 1952, dazu EWiR 2005, 847 (Neumann)) auch keinen Anfechtungsgrund in der Tatsache, dass eine so genannte "Parallelprüfung" stattgefunden hat.
  • OLG Düsseldorf, 27.08.2001 - 6 W 28/01

    Anfechtungsklage gegen einen Umwandlungsbeschluß: Aufhebung der Registersperre

    Auszug aus LG Darmstadt, 04.11.2005 - 12 O 491/05
    Diese erfordert nämlich, dass das erkennende Gericht auch einen möglichen Erfolg der Klagen in der Berufungs- bzw. Revisionsinstanz ausschließen kann (vgl. Kösters, WM 2000, 1921, 1926; OLG Düsseldorf ZIP 2001, 1717, 1718, dazu EWiR 2001, 1161 (Bayer/Riedel)).
  • OLG Hamm, 19.08.2005 - 8 W 20/05

    Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär -

    Auszug aus LG Darmstadt, 04.11.2005 - 12 O 491/05
    Wie von der Antragstellerin zutreffend hervorgehoben wird, ist das UMAG auch auf solche Anfechtungsklagen anzuwenden, die zur Zeit seines In-Kraft-Tretens bereits anhängig sind (so auch OLG Hamm ZIP 2005, 1593 = DB 2005, 1956).
  • LG Dortmund, 04.07.2006 - 12 O 301/05

    Anspruch auf Rückübertragung eines i.R.d. vorweggenommenen Erbfolge an die

    Auszug aus LG Darmstadt, 04.11.2005 - 12 O 491/05
    Das erkennende Gericht hat die verschiedenen Klagen verbunden, sie sind unter dem Aktenzeichen 12 O 301/05 bei der Kammer anhängig.
  • OLG Hamm, 04.03.1999 - 8 W 11/99
    Auszug aus LG Darmstadt, 04.11.2005 - 12 O 491/05
    Letzteres zu überprüfen ist vielmehr Aufgabe des Verschmelzungsprüfers (vgl. z.B. OLG Hamm ZIP 1999, 798, 801 -- Thyssen Krupp, dazu EWiR 1999, 521 (Veil); OLG Düsseldorf ZIP 1999, 793, 794 -- Thyssen Krupp, dazu EWiR 1999, 1185 (T. Keil); Lutter, aaO, § 8 Rz. 14).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 17 W 18/99
  • LG Duisburg, 27.01.2003 - 32 Qs 3/03

    Anordnung des Verfalls und Bestätigung der Verfallsanordnung nach erfolgter

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